Dienstag, April 23, 2024

Ausbildung

Kreisjägerschaft Dithmarschen Nord e.V. & Kreisjägerschaft Dithmarschen Süd e.V.

Ausbildung zur Jägerin und zum Jäger in Dithmarschen

Werde Jäger – übernimm Verantwortung!

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, benötigt einen gültigen Jagdschein. Zuvor muss jedoch die Jägerprüfung abgelegt werden. Wer interessiert ist an der Natur und dem Waidwerk, für den ist die Ausbildung zur Jägerin beziehungsweise zum Jäger genau das Richtige. Ein solides Grundwissen über die heimische Natur (Pflanzen und Tiere) wird zu Beginn des Lehrganges vorausgesetzt. Die Kreisjägerschaften Dithmarschen Nord & Süd bieten einen Vorbereitungslehrgang für die Jägerprüfung an.

Das Mindestalter für die Jägerprüfung ist 16 Jahre. Mit dem Vorbereitungslehrgang können Jugendliche mit 15 Jahren beginnen, wenn Sie im laufenden Kalenderjahr des 16. Lebensjahres vollenden. Der Jugendjagdschein kann jedoch erst mit Vollendung des 16. Lebensjahr gelöst werden.

Jägerin / Jäger zu werden bedeutet, sich für Natur und Umwelt einzusetzen.

Die Ausbildung im Überblick:

  • Anmeldeschluss zum Lehrgang ist der 10. September. Nach diesem Termin werden alle Lehrgangsteilnehmer zu einem Informationsabend im Oktober/November, von der Kreisjägerschaft zum gegenseitigen Kennenlernen eingeladen. Hier erfahren die Lehrgangsteilnehmer Einzelheiten über den Ablauf des Lehrganges.
  • Die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer ist auf 28 begrenzt. Die Begrenzung dient dazu eine sehr gute Betreuung der Lehrgangsteilnehmer durch die Ausbilder zu gewährleisten. Liegen weitere Anmeldungen vor, werden diese in einer Warteliste gesammelt und können bei Abmeldung eines anderen Lehrgangsteilnehmers nachrücken. Eine Information erfolgt nach dem Anmeldeschluss (10. September).
    Die potentiellen Lehrgangsteilnehmer werden im Vorfeld informiert, dass sie sich auf der Warteliste befinden. Lehrgangsteilnehmer, die in Dithmarschen gemeldet sind oder auf Grund von Berufsausbildung hier ihren Lebensmittelpunkt haben, werden bei der Platzvergabe bevorzugt. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf die Teilnahme am Lehrgang.
  • Lehrgangsgebühr z. Zt. € 1150,- für Ausbildungsbuch, 36 Ausbildungsabende, 8 Sonnabende Schießausbildung, Fallenlehrgang, Benutzung der Schießanlage, Tontauben, Schießscheiben und Versicherung. Die notwendige Munition ist in der Lehrgangsgebühr nicht enthalten. – Gebühr für Schüler von Allgemeinbildenden Schulen und Studenten beträgt: € 900,- In der Lehrgangsgebühr ist die abzuführende Umsatzsteuer enthalten.
  • In der Lehrgangsgebühr ist die Prüfungsgebühr des Kreises Dithmarschen für die im Anschluss an den Vorbereitungslehrgang stattfindende Jägerprüfung nicht enthalten.
  • Die Ausbildung beginnt im Oktober/November. Die Ausbildungsabende werden überwiegend an Dienstagen und Donnerstagen in der Zeit von 19:30 – 22:30 Uhr abgehalten. Im Zeitraum von Oktober bis zur Winterpause weitesgehend einmal wöchentlich. Nach der Winterpause erfolgt der Unterricht zweimal pro Woche und vor der Prüfung wird der Unterricht auf einmal pro Woche reduziert. Änderungen behalten wir uns vor.
  • Die Ausbildung erfolgt im Normalfall, im jährlichen Wechsel in Wolmersdorf oder in Heide. (2024/2025 in Wolmersdorf) Die Ausbildungsorte können auf Grund von Präventionsmaßnahmen oder betrieblicher Notwendigkeit abweichen.
  • Ausbildungs- und Prüfungsthemen:
    Wildtierkunde, Wildverwertung, Wildkrankheiten, Wildbrethygiene, Waffenkunde, Schießausbildung, Jagdpraxis, Brauchtum, Land- und Waldbau, Jagdrecht, Tag- und Nachtgreife und Jagdhunde.
  • Ende April / Anfang Mai erfolgt im Regelfall die Prüfung vor der Prüfungskommission des Kreises Dithmarschen

Kein Heger – Kein Jäger! Was dieser traditionelle Leitspruch bedeutet, wird Ihnen nach dieser Jung-Jägerausbildung kein Geheimnis mehr sein.

Jagdausübung ist aktiver Naturschutz!

Wir geleiten Sie gerne und sicher durch das „Grüne Abitur“, jedoch erwarten wir von Ihnen die nötige Ernsthaftigkeit und die Bereitschaft zum intensiven lernen.

Wird eine Anmeldung nach Anmeldeschluss zurück gezogen werden 20% Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt. Zukünftige gesetzliche Änderungen oder behördliche Vorgaben, die den Kurs beeinflussen, müssen vom Teilnehmer akzeptiert werden. Das kann unter Umständen auch bedeuten, dass die Lehrgangskosten erhöht werden müssen. Nimmt ein Teilnehmer Angebote des Kurses nicht in Anspruch werden diese nicht erstattet.

Krankheiten und Schwangerschaft

Der Vorbereitungslehrgang der Kreisjägerschaften ist freiwillig! In Anbetracht der fachlichen Unkenntnis und zum Schutz der Lehrgangsteilnehmer und ggf. des ungeborenen Lebens, empfehlen wir bei Kenntnis einer möglicherweise vorhandenen Erkrankung oder Schwangerschaft, umgehend einen Facharzt zu konsultieren. Die möglichen Belastungen sind Schalldruck, Gasdruck, Rückstoß und Schmauch. An der praktischen Schießausbildung kann dann bei Vorlage eines Attests, das die Unbedenklichkeit bescheinigt, teilgenommen werden. Sollte kein Attest vorgelegt werden können, bitten wir um eine schriftliche Bescheinigung, dass die Teilnahme an der praktischen Schießausbildung der eigene Wille und Wunsch ist und ggf. negative Einflüsse bewusst in Kauf genommen werden. Liegt keine Bescheinigung oder Attest vor, wird die Teilnahme an der praktischen Schießausbildung zum Schutz aller untersagt. Versäumte Termine können in der Regel, im Rahmen des Vorbereitungslehrgangs, nicht nachgeholt werden. Eine Erstattung versäumter Lehrgangsinhalte erfolgt nicht. Mit Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang wird dies akzeptiert.

Weitere Informationen beim zum Ausbildungslehrgang beim

Jungjägerausbildung Dithmarschen GbR
Lehrgangsleiter
Jörn Boysen
Danziger Straße 45
25746 Heide
Tel.: 0170 / 9000 583

Email: lehrgangsleiter@kjs-dithmarschen-sued.de

Die Anmeldung zum Ausbildungslehrgang gibt es unter Downloads