Sonntag, Dezember 7, 2025
Aktuelles

Information Damwildbejagung in Dithmarschen

Wir haben mit der Verschriftlichung der Bejagungsstrategie und den Abschusskriterien beim Rotwild begonnen und ziehen jetzt mit dem Damwild nach.

Der Jagdbeirat hat, wie auch schon in den vergangenen Jahren einen Abschussplan für Damwild festgesetzt. Dieser ist wie üblich auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen online gestellt.

https://www.dithmarschen.de/themen/sicherheit-ordnung/jagdwesen

Der Arbeitskreis hat eine zugehörige Bejagungsstrategie und Abschusskriterien für Dithmarschen ausgearbeitet, um Basisinformationen für die für uns neu zu bejagende Wildart zu schaffen. Diese Informationen findet Ihr hier als Text und als Infoblatt zum PDF downloaden.

Wir möchten alle darum, bitten weiter verantwortungsvoll mit den Möglichkeiten die uns dieser Abschussplan bietet, umzugehen! Um gravierende Fehler bei der Art der Bejagung zu verhindern, haben wir die Bejagungsstrategie niedergeschrieben. In der Bejagungsstrategie sind viele Informationen von anderen Damwildeinstandsgebieten enthalten, die sich als sinnvoll herausgestellt haben.

Eine rücksichtslose und unkoordinierte Bejagung hat schnell ungewollte Auswirkung, wie zum Beispiel:

  • dass sich das Damwild aus seinen Einständen zurückzieht,
  • dass das Damwild zunehmend nachtaktiver wird,
  • dass das Damwild keine neuen Einstände aufbaut und es
  • vermehrt zu Wildschäden in der Nutzfläche und den Einständen führt.

Die festgelegten Abschusskriterien wird der Abnahmeberechtigte (KJM) heranziehen, um den getätigten Abschuss zu bewerten. Wir bitten um Beachtung, um eine gut entwickelte Damwildpopulation zu erhalten, um der genetischen Verarmung des Damwildes in Schleswig-Holstein entgegenwirken zu können.

Das Damwild ist eine leicht zu verschreckende Wildart. Wenn diese in einem Revier einen Einstand aufbaut, ist dies ein Lob des Wildes an die Jäger und die Bewirtschaftung des Revieres. Es bedeutet, dass hier vieles richtig gemacht wird und das Umfeld für das Damwild stimmt. Im Sinne der Waidgerechtigkeit sind Neid und Missgunst in Dithmarschen fehl am Platz. Wir können selbst entscheiden wie wir mit dem Wild und unseren Jagdkameraden in der Nachbarschaft umgehen.

Der Vollständigkeit halber sei, wie allgemein bekannt, erwähnt, dass die Verwendung von Wärmebild- und Nachtsichttechnik an der Waffe nur für Schwarzwild, Haarraubwild und Nutria gestattet ist. Bei der Bejagung von Rot- und Damwild ist die Verwendung von Technik an der Waffe verboten.

Im Auftrag des Arbeitskreises

Waidmannsheil

Jörn Boysen

Die Infoblätter zum Download:

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